Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 1.1.2014)

I. Leistungsverpflichtung
Die Reinigung wird laut bestellten
Positionen durchgeführt (Mindestleistung).
I.1. Die Reinigung gilt nur für normale Verschmutzung. Reinigungen nach Professionisten, Handwerkern usw. müssen gesondert nach Aufwand verrechnet werden. Der Abtransport von Ansammlungen diverser Materialien wie Kartons, Verpackungen oder Schutt erfolgt nur gegen Extrabestellung und -verrechnung. Das von uns festgesetzte monatliche Entgelt ist eine Pauschale für das gesamte Objekt. Bei vorübergehender Flächeneinschränkung aufgrund von Aufgrabungen, Bauarbeiten, etc. ist keine Preisreduktion möglich.

I.2. Die Art der Reinigung wird auf einer Kontrollliste dokumentiert.

I.3. Der Reinigungszustand des Objektes wird von einem geschulten Kontroller in
regelmäßigen Abständen (mindestens alle 2 Monate) überprüft. Wünsche und Beschwerden sind direkt an das Büro des AN weiterzuleiten.

I.4. Nichtwasserlösliche Flecken wie Teer, Lacke, Dispersion, Wachs etc., die nicht mit üblichen Allzweckreinigern
entfernbar sind, müssen mit Speziallösungsmitteln behandelt werden und können nur auf Regiebasis verrechnet werden.

I.5. Reinigungen von ekelerregenden Verschmutzungen werden extra verrechnet.

I.6. Sämtliche erforderlichen Maschinen, Geräte, sowie Reinigungsmaterialien für den angebotenen Reinigungsumfang sind im Preis inbegriffen.


I.7. Kontrolle und Austausch der Glühbirnen erfolgt im Zuge der regulären Reinigung, jedoch nur bei Lampen, die mit einer 5-stufigen Leiter zu erreichen sind. Extraanfahrten werden gesondert in Rechnung gestellt.

I.8. Der Auftragnehmer benötigt von allen versperrten Räumen, die zur Reinigung übergeben werden, 2 Schüssel (1 Schlüssel für den Reiniger und 1 Schlüssel für den Kontroller). Sämtliche Schlüssel müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Bei  Verlust eines Schlüssels wird nur Ersatz im Wert des Ersatzschlüssels geleistet.

I.9. Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Leistungszeitraum jeweils werktags  zwischen 05:00 und 21:00 Uhr. Der Wochenend-, Feiertags und Nachtzuschlag beträgt 100%. I.10. Die Kehrung des Gehsteiges und Hofes, so diese einen
Vertragsgegenstand darstellen, erfolgt  nur an niederschlagsfreien Tagen und wenn keine Frostgefahr besteht. Das Streumaterial muss nach Aufbringung ca. 10 Tage liegen bleiben.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Bis dahin sind alle unsere Angebote freibleibend und es  bedürfen sämtliche Aufträge, Vereinbarungen mündliche Abmachungen etc. der schriftlichen Form.

III. Laufzeit

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit  abgeschlossen.  Kündigungen sind mittels eingeschriebenen Briefs mit einer 3
monatigen Frist zum Halbjahressende möglich. Das von uns festgesetzte monatliche Entgelt ist eine Pauschale.

IV. Entgelte

Bei mehreren Hauseigentümern haften alle für Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Für den Fall, dass der Hausverwalter nicht Namen und Anschrift der Hauseigentümer bei Vertragsschluss bekannt gibt, haftet er neben diesem als
Bürge und Zahler.

IV.1. Im Fall einer Veräußerung der Liegenschaft oder beim Wechsel der Hausverwaltung ist der Auftraggeber für eine  ordnungsmäßige Kündigung des Vertrages zuständig und verantwortlich.

IV.2. Die Preise gelten als veränderlich  und richten sich nach dem derzeit gültigen Kollektivvertrag des Reinigungspersonals.
Das Entgelt kann ohne Vertragskorrektur automatisch an den jeweils gültigen Verbraucherpreisindex angepasst werden.

V. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird seitens des AN als monatliche Dauerrechnung erstellt und vorgeschrieben. Der gesamte Entgeltbetrag wird mit den 1. Des Monats fällig und ist vom AG bis zum 5. des jeweiligen Monats ohne Abzug auf das Konto des AN zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 1,0%  Verzugszinsen per Monat.

VI. Gerichtsstand
Für Auftraggeber, die im Sinne des KSG Unternehmer sind, wird das sachlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher  erichtsstand vereinbart.